Saarländischer Tischtennisbund

JUGENDLICHE ALS ERSATZSPIELER IN DAMEN- UND HERRENMANNSCHAFTEN

Jeder Verein des STTB kann weibliche und männliche Jugendliche als Ersatzspieler in seinen Damen- und Herrenmannschaften bis einschließlich Saarlandliga unter nachfolgenden Voraussetzungen einsetzen, ohne daß sie die Spielberechtigung für Jugendmannschaften verlieren:

a) Grundsätzlich dürfen nur zwei Spieler/innen für eine Mannschaft gemeldet werden.

b) Die Zahl der Einsätze bleibt grundsätzlich auf drei Spiele pro Person und Halbserie beschränkt, d. h., eine Jugendliche/ein Jugendlicher kann sich nicht in einer Damen- bzw. Herrenmannschaft festspielen.

c) Die drei Einsätze dürfen nur in einer einzigen Mannschaft erfolgen; diese ist vor der Spielzeit festzulegen und dem Kreissportwart vorher anzugeben.

d) Die/der Jugendliche ist im Mannschaftsmeldebogen der Damen- bzw. Herrenmannschaft mit "E/J" (Ersatzspieler/Jugend) zu kennzeichnen. Sie sind im Mannschaftsmeldebogen, immer mit der Mannschaftsbezeichnung, in der sie zum Einsatz kommen sollen, am Schluß aufzuführen. Somit ist gewährleistet, daß "E/J"-Spieler immer an Platz 4 (Damen) oder 6 (Herren) eingesetzt werden.
Ausnahme bei unvollständigem Antreten einer Mannschaft. In diesem Fall rückt der "E/J"-Spieler entsprechend auf den letzten freien Platz nach oben.

e) In einer Damen- bzw. Herrenmannschaft darf bei einem Spiel nur eine Jugendliche/ein Jugendlicher als Ersatzspieler/in eingesetzt werden.

f) Anträge sind mit dem Mannschaftsmeldebogen an den Kreissportwart zu richten. Die Anträge müssen enthalten:

- Name, Vorname, Geburtsdatum, Spielberechtigungs-Nummer
- die Jugend-Mannschaft/Platz in der er/sie Stammspieler ist
- die Mannschaft, in der er/sie als "E/J" zum Einsatz kommen soll
- den Platz, den er/sie dort erhalten soll
- die Unterschrift des Erziehungsberechtigten

g) Der Einsatz bei Pokalspielen der Damen/Herren ist nicht erlaubt

h) Der Kreissportwart prüft die Angaben und überwacht mit den jeweiligen Klassenleitern die Einhaltung dieser Richtlinien

i) Verstöße gegen die Bestimmungen (insbesondere vier Einsätze eines "E/J" pro Halbserie bzw. den Einsatz von gleichzeitig zwei oder mehreren Jugendlichen in einem Punktspiel) werden gemäß WO des STTB geahndet.

Saarländischer Tischtennisbund

Der Sportausschuß